Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ZIP Entrümpelung, Alexander Ziprich, Am Jausenteich 56, 72458 Albstadt (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Entrümpelungs-, Haushaltsauflösungs- und Entsorgungsleistungen sowie von Leistungen zur Wespenbekämpfung (Entfernung und Bekämpfung von Wespennestern an und in Gebäuden).
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines vom Auftragnehmer unterbreiteten Angebots durch den Auftraggeber zustande, üblicherweise in Form einer schriftlichen Bestätigung (E-Mail, WhatsApp oder Unterschrift) nach einer kostenlosen Vor-Ort-Besichtigung.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
§ 3 Leistungsumfang und Festpreis
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, das im Anschluss an die kostenlose Besichtigung erstellt wird. Der vereinbarte Festpreis umfasst, soweit im Angebot nicht anders angegeben, Abtransport und fachgerechte Entsorgung der besprochenen Gegenstände.
Stellt sich erst während der Durchführung heraus, dass der tatsächliche Aufwand erheblich von der bei der Besichtigung erkennbaren Ausgangslage abweicht (z. B. versteckte, bei der Besichtigung nicht erkennbare Mengen), behält sich der Auftragnehmer eine angemessene Anpassung des Preises vor. Dies wird dem Auftraggeber vor Fortsetzung der Arbeiten mitgeteilt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer am vereinbarten Termin Zugang zu den zu entrümpelnden Räumlichkeiten gewährt wird. Wertgegenstände, persönliche Dokumente und Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, sind vom Auftraggeber vorab zu entfernen oder dem Auftragnehmer ausdrücklich und eindeutig kenntlich zu machen.
Für Gegenstände, die nicht als „zu erhalten" gekennzeichnet wurden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern sie im Rahmen der vereinbarten Entrümpelung entsorgt wurden.
§ 5 Termine
Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich. Eine Verschiebung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei kurzfristigerer Absage oder Nichterreichbarkeit vor Ort kann der Auftragnehmer angefallene Kosten (z. B. Anfahrt) in Rechnung stellen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist, soweit nicht anders vereinbart, nach Abschluss der Arbeiten und Übergabe der Räumlichkeiten in besenreinem Zustand zur Zahlung fällig. Zahlungen können nach Vereinbarung in bar oder per Überweisung erfolgen.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er, seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine Haftung für Gegenstände, die entgegen § 4 nicht als erhaltungswürdig gekennzeichnet wurden, ist ausgeschlossen.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
Schließen Verbraucher den Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen des Auftragnehmers (z. B. telefonisch, per WhatsApp oder bei einem Besichtigungstermin vor Ort) ab, steht ihnen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Wird auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen, kann dies zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts führen; der Auftragnehmer informiert den Verbraucher hierüber gesondert vor Vertragsschluss. Dies gilt auch für dringende Einsätze zur Wespenbekämpfung, die auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers kurzfristig ausgeführt werden.
§ 9 Besondere Bestimmungen zur Wespenbekämpfung
(1) Die Wespenbekämpfung umfasst die Entfernung bzw. Bekämpfung von Wespennestern an und in Gebäuden. Art, Lage und Zugänglichkeit des Nests werden anhand von Fotos oder vor Ort eingeschätzt; der Preis wird dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt. Weicht der tatsächliche Aufwand erheblich von der Einschätzung ab (z. B. größeres oder schwerer zugängliches Nest), wird der Auftraggeber vor Fortsetzung der Arbeiten informiert und der Preis angemessen angepasst.
(2) Hornissen und andere besonders geschützte Arten dürfen nicht ohne behördliche Genehmigung bekämpft werden. Handelt es sich bei den Tieren um eine geschützte Art, ist der Auftragnehmer zur Bekämpfung weder berechtigt noch verpflichtet. Er berät den Auftraggeber zum zulässigen Vorgehen; für den bis dahin entstandenen Aufwand (z. B. Anfahrt und Einschätzung vor Ort) kann eine angemessene Vergütung berechnet werden, sofern der Auftraggeber hierauf vorab hingewiesen wurde.
(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vorab über Besonderheiten im Gefahrenbereich, insbesondere über Allergien auf Insektenstiche sowie anwesende Kinder oder Haustiere, und sorgt dafür, dass Personen und Tiere während der Arbeiten ausreichend Abstand halten und der Zugang zum Nest sicher möglich ist.
(4) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahme, nicht aber, dass an derselben oder einer anderen Stelle künftig keine neuen Wespennester entstehen. Einzelne zurückkehrende Tiere in den Tagen nach der Maßnahme sind möglich und kein Mangel. Eine Haftung für Neubefall ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026